Warum Irma Grese Zum Galgen Geführt Wurde – Nichts Für Schwache

Hameln, 13. Dezember 1945, 9.34 Uhr. In der Hinrichtungskammer des Gefängnisses steht eine 22-jährige Frau vor dem britischen Galgen. Ihr Haar ist sorgfältig frisiert, das Kleid sauber. Dann lächelt sie. Acht Minuten später ist Irma Grese tot.

 

Ihre Hinrichtung als jüngste Frau unter britischem Recht im 20. Jahrhundert beendet eine Karriere des Schreckens. Hinter der Fassade der blonden, blauäugigen Schönheit verbarg sich einer der brutalsten SS-Aufseherinnen des Dritten Reiches.

 

Ihr Weg begann scheinbar normal am 7. Oktober 1923 in Wrechen, Mecklenburg. Als Tochter eines Molkereiarbeiters wuchs sie in ärmlichen Verhältnissen auf. Ein traumatischer Einschnitt folgte 1936: Ihre Mutter beging Suizid, nachdem sie den Vater bei einer Affäre ertappt hatte.

 

Dieses Erlebnis weckte bei der 13-jährigen Irma kein Mitgefühl. Stattdessen fand sie Halt im Bund Deutscher Mädel und radikalisierte sich zusehends. Nach abgebrochener Schule und gescheiterten Anstellungen als Hilfskrankenschwester befahl ihr das Arbeitsamt 1942 den Dienst im KZ Ravensbrück.

 

Dort vollzog sich die Verwandlung vom Mädchen zur Täterin innerhalb weniger Wochen. Sie erhielt eine Peitsche, schwere Stiefel und absolute Macht über wehrlose Häftlinge. Ihr sadistisches Temperament zeigte sich sofort.

 

Im März 1943 wurde die 19-Jährige nach Auschwitz-Birkenau versetzt. In der Vernichtungsmaschinerie stieg sie rasch zur Oberaufseherin auf und befehligte zeitweise 30.000 Frauen. Sie perfektionierte ihr Erscheinungsbild und wurde von Häftlingen “die schöne Bestie” genannt.

Ihre Grausamkeit war systematisch. Grese selektierte persönlich Tausende für die Gaskammern, oft nach Laune oder aus Neid. Sie schlug Frauen mit Peitschen, trat sie mit ihren nagelbeschlagenen Stiefeln und hetzte halb verhungerte Hunde auf Gefangene.

 

Zeugen berichteten, sie habe beim Quälen gelächelt und NS-Lieder gesummt. Ihre tägliche Mordquote im von ihr geleiteten Strafkommando lag bei 30 Menschen. In sieben Monaten summierten sich ihre direkten Taten auf schätzungsweise 6.000 Morde.

 

Im März 1945 wurde sie nach Bergen-Belsen versetzt. Trotz des chaotischen Zusammenbruchs blieb sie, angeblich wegen einer Affäre mit einem verheirateten SS-Offizier. Noch kurz vor der Befreiung peitschte sie Gefangene blutig.

 

Am 15. April 1945 konfrontierte sie einen britischen Brigadier mit gezückter Pistole, floh dann jedoch. Die Briten zwangen sie und andere Aufseherinnen zunächst, Leichen ohne Schutzausrüstung zu bergen. Später wurde sie verhaftet.

Vom 17. September bis 17. November 1945 stand sie in Lüneburg vor Gericht. Im Bergen-Belsen-Prozess wurde sie der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden. Die Anklage umfasste Mord, Folter und Selektionen.

 

Ihre Verteidigung, sie habe nur Befehle befolgt, widerlegte die Anklage mit Zeugenaussagen und Dokumenten. Der Gebrauch von Peitschen war in Auschwitz offiziell verboten worden. Grese handelte aus eigenem Antrieb.

 

Ein emotionaler Zusammenbruch erfolgte nur, als ihre Schwester Helene von einem Familienvorfall berichtete: Irma hatte als SS-Aufseherin heimgekehrt und vor den Augen ihrer Nichte demonstrativ eine Puppe zerrissen.

 

Das Urteil fiel am 17. November 1945: Tod durch den Strang. Im Gefängnis Hameln inszenierte sie ihre letzten Wochen sorgfältig. In der Nacht vor der Hinrichtung sang sie lautstark Nazilieder.

Am Morgen des 13. Dezember betrat sie die Hinrichtungskammer. Sie wog kokett ihr Alter mit 21 Jahren an, obwohl sie 22 war. Der britische Henker Albert Pierrepoint berechnete präzise die Fallhöhe.

 

Ohne Reue ging sie zur Falltür. Um 9.34 Uhr wurde die weiße Kapuze über ihren Kopf gezogen, die Schlinge gelegt. Der Hebel wurde betätigt. Ihr Genick brach nach einem zwölf Sekunden dauernden Sturz.

 

Ihr Tod markiert das Ende einer individuellen Schuldkarriere, steht aber exemplarisch für das kollektive Versagen der Justiz. Von schätzungsweise 3.700 weiblichen Aufseherinnen wurden nur wenige je belangt.

 

Irma Grese war psychiatrisch für gesund befunden worden. Ihr Fall steht für die “Banalität des Bösen”: eine gewöhnliche Frau, die in einem mörderischen System die freie Wahl zur Grausamkeit traf und sie genoss.

 

Ihr anonymes Grab in Hameln trägt nur eine Nummer. Die Dokumentation ihrer Taten bleibt als einzige Form der Vergeltung für die Zehntausende, die unter ihrer Peitsche litten und in den Tod geschickt wurden.