Lüneburg, 13. Dezember 1945 – Im Gefängnis von Hameln fallen heute die Falltüren für drei Frauen, deren Namen zum Symbol für die Banalität des Bösen wurden. Irma Grese, Elisabeth Volkenrath und Johanna Bormann, ehemalige SS-Aufseherinnen des Konzentrationslagers Bergen-Belsen, wurden am frühen Morgen durch den Strang hingerichtet. Ihre Exekution markiert das Ende eines der ersten großen Kriegsverbrecherprozesse der Geschichte.
Die Urteile wurden nach einem zweimonatigen Verfahren vor einem britischen Militärtribunal in Lüneburg gefällt. Das Gericht sah die Schuld der Frauen an systematischem Mord, Folter und unvorstellbarer Brutalität in den Lagern Auschwitz und Bergen-Belsen als erwiesen an. Elf der 45 Angeklagten erhielten die Todesstrafe.
Die Befreiung von Bergen-Belsen durch die 11. Britische Panzerdivision am 15. April 1945 hatte der Welt die Hölle offenbart. Soldaten, hartgesotten von den Kämpfen in der Normandie, brachen angesichts von 13.000 unbestatteten Leichen und 60.000 zu wandelnden Skeletten abgemagerten Überlebenden zusammen. Fleckfieber und Hunger regierten.
Inmitten dieses apokalyptischen Chaos bewegten sich die Aufseherinnen in tadellos sitzenden Uniformen. Dieser schockierende Kontrast zwischen ihrem gepflegten Äußeren und dem um sie herum kollabierenden Leben wurde zum ersten Indiz für eine abgrundtiefe moralische Verwerfung. Sie bewahrten eine beunruhigende Ruhe, während die Welt starb.
Ihr Weg führte von gewöhnlichen Berufen direkt in die Hierarchie des Terrors. Elisabeth Volkenrath, 25, war Friseurin. Irma Grese, 22, eine Bauerntochter ohne Schulabschluss. Johanna Bormann, 52, ehemals christliche Missionarin. Die SS machte sie innerhalb weniger Jahre zu Herrscherinnen über Leben und Tod, belohnte Grausamkeit und brach systematisch jedes Mitgefühl.
In Auschwitz perfektionierten sie ihr Handwerk. Volkenrath entschied mit einem Fingerzeig an der Rampe über Gas oder Sklavenarbeit. Grese, der „Engel des Todes“, folterte mit einer speziell beschichteten Peitsche, von der sich Blut rückstandslos abwischen ließ. Bormann hetzte ihren Wolfshund auf entkräftete Häftlinge und beobachtete das Zerfleischen mit Genugtuung.
Als die Rote Armee näher rückte, wurden sie im Februar 1945 nach Bergen-Belsen versetzt. Kommandant Josef Kramer, der „Manager des Todes“ aus Auschwitz, transferierte sie gezielt. Das Lager, ursprünglich für Kriegsgefangene, wurde zur Zone der indirekten Vernichtung durch Hunger, Krankheit und Überbelegung.
Unter katastrophalsten Bedingungen setzten die Frauen ihre Gewalt fort. Noch Tage vor der Befreiung schlug Grese ein Mädchen mit der Reitpeitsche und stieß zwei Schwestern, die nach Kartoffelschalen suchten, die Köpfe zusammen. Bormann fütterte derweil ihre Schweine, während Gefangene verhungerten.
Bei der Übergabe des Lagers zeigten sie keinerlei Reue. Grese empfing die britischen Befreier mit arroganter Haltung, die Peitsche noch in der Hand. In den Verhören betrachteten sie sich als einfache Angestellte, die Befehle befolgten. Das Lager war für sie kein Tatort, sondern ein Arbeitsplatz.
Der Prozess in Lüneburg ab dem 17. September 1945 konfrontierte sie mit der Realität. Über 100 Zeugen legten minutiös Zeugnis von ihrer Grausamkeit ab. Die Weltöffentlichkeit sah zum ersten Mal direkt in das Gesicht der organisierten Vernichtung. Die Angeklagten blieben unbewegt, leugneten jede Schuld.
Die Beweislast war erdrückend. Als britisches Filmmaterial der Befreiung gezeigt wurde, wurde mehreren Zuschauern im Saal übel. Die Gesichter der drei Frauen blieben starr. Am 17. November verkündete das Tribunal die Todesurteile. Es gab keine Revision, keine Gnade.
Zur Vollstreckung schickte London seinen erfahrensten Henker, Albert Pierrepoint. Im Hamelner Gefängnis hatte die britische Armee einen Doppelgalgen errichtet. Pierrepoint, ein Perfektionist des Todes, berechnete für jede Verurteilte die exakte Fallhöhe nach Gewicht und Größe.
Um 9:34 Uhr betrat Elisabeth Volkenrath als erste die Kammer. Der Ablauf war ein technischer Vorgang, kalt und effizient. Um 10:03 Uhr folgte Irma Grese, die jüngste Frau, die im 20. Jahrhundert unter britischer Gerichtsbarkeit hingerichtet wurde. Augenzeugen berichteten von ihrem endgültigen Zusammenbruch.
Um 10:38 Uhr war Johanna Bormann an der Reihe. Die einst so gefürchtete „Frau mit den Hunden“ zitterte am ganzen Körper. Ihr letzter geflüsterter Satz: „Ich habe auch meine Gefühle.“ Dann fiel auch sie durch die Luke. Ihr Tod beendete die Hinrichtung der weiblichen Führungskräfte.
Insgesamt starben an diesem 13. Dezember 1945 dreizehn Verurteilte. Ihre Körper wurden anonym in einem Massengrab auf dem Friedhof Am Wehl beigesetzt – eine bewusste Entscheidung, um Pilgerstätten für Nachfolger zu verhindern. Sie verschwanden in der Anonymität.
Doch sie waren nur die Spitze des Eisbergs. Von schätzungsweise 4.000 weiblichen SS-Aufseherinnen wurden weniger als fünf Prozent je vor Gericht gestellt. Die meisten legten die Uniform ab und verschmolzen lautlos mit der Nachkriegsgesellschaft. Sie wurden Lehrerinnen, Mütter, Nachbarinnen.
Die Hinrichtungen von Hameln stehen als ein frühes, drastisches Signal für die Prinzipien des Völkerrechts: Befehlsnotstand entschuldigt nicht systematische Grausamkeit. Jugend und Äußerlichkeiten schützen nicht vor Verantwortung. Das Böse benötigt keine Monster, es benötigt gewöhnliche Menschen, die sich entscheiden, wegzusehen oder mitzumachen.
Bergen-Belsen ist heute eine Gedenkstätte. Wo einst Baracken standen, ziehen sich Linien von Massengräbern durch die Heide. Die Geschichte der drei Frauen, die dort und in Auschwitz folterten und mordeten, ist keine historische Anomalie. Sie ist eine Warnung davor, wie schnell Entmenschlichung zur Norm werden kann, wenn Gewalt belohnt und Mitgefühl bestraft wird.
Ihr Ende am Galgen war die konsequente Antwort einer Justiz, die sich der unermesslichen Schuld stellen musste. Es war kein Akt der Rache, sondern der versuchten Wiederherstellung eines Rechtsprinzips in einer Welt, die jedes Maß verloren hatte. Die stummen Zeugen bleiben die 13.000 Toten von Bergen-Belsen und die Millionen Opfer des Holocaust.