Der Nazi, der Tausende folterte – doch am Ende um Gnade flehte

Exklusiv: Das Ende des Henkers von Plaszów – Vom allmächtigen Lagerkommandanten zum flehenden Verurteilten

 

Ein Mann, der über Leben und Tod von Zehntausenden entschied, endete selbst am Galgen. Amon Göth, der sadistische Kommandant des Konzentrationslagers Plaszów, wurde heute vor 78 Jahren in Krakau hingerichtet. Sein Prozess legte die grausame Mechanik des Holocaust und die bürokratische Heuchelei des NS-Regimes offen.

 

Göth verwaltete zwischen 1943 und 1944 ein Hybrid aus Arbeits- und Vernichtungslager. Über 150.000 Menschen passierten diesen Ort des Schreckens. Sein Regime war geprägt von einer persönlichen, initiativen Grausamkeit, die selbst die Logik des SS-Apparates sprengte. Mord war für ihn administrative Routine und privates Vergnügen.

 

Jeder Morgen in Plaszów begann mit einem tödlichen Ritual. Göth trat auf den Balkon seiner Villa, griff zum Scharfschützengewehr und erschoss willkürlich Häftlinge auf dem Appellplatz. Diese morgendliche „Zielübung“ war der Auftakt für einen Tag, der von Folter, Hundetrieben und Exekutionen geprägt war.

 

Die SS-Führung sah in Göth zunehmend ein Risiko. Nicht wegen seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern wegen Korruption und mangelnder Disziplin. 1944 wurde er verhaftet – nicht als Mörder, sondern als Dieb am Eigentum des Staates. Die Bürokratie des Terrors tolerierte Völkermord, bestrafte jedoch Unterschlagung.

 

Nach Kriegsende wurde Göth an Polen ausgeliefert. Vor dem Obersten Nationalen Tribunal in Krakau stand er sich ab September 1946 wegen der Ermordung von mindestens 8.000 Menschen verantwortlich. Der Prozess schrieb Rechtsgeschichte: Erstmals wurde ein NS-Täter explizit für persönlich begangenen Mord verurteilt.

 

Die Verteidigung versuchte vergeblich, ihn als bloßes Rädchen im Getriebe darzustellen. Zeugen wie sein ehemaliger Schreiber Mietek Pemper und das Dienstmädchen Helen Jonas Rosenzweig lieferten minutiöse Beweise für seine eigenhändigen Gräueltaten. Das Gericht ließ das Argument des Befehlsnotstands nicht gelten.

Am 5. September 1946 verkündete das Gericht das Todesurteil. Göth zeigte keine Regung. Seine apathische Gleichgültigkeit gegenüber dem eigenen Urteil und den Zeugenaussagen verblüffte die Anwesenden. Das Gewissen war durch Ideologie ersetzt, der Massenmörder blieb bis zuletzt von der Richtigkeit seiner Taten überzeugt.

 

Die Hinrichtung am 13. September 1946 im Gefängnis Montelupich wurde zu einer makabren Farce der Physik. Der Galgen funktionierte nicht richtig. Zweimal versagte der Mechanismus, erst beim dritten Versuch brach das Genick. Der Mann, der den Tod tausendfach verwaltete, starb nach 13 qualvollen Minuten.

 

Seine Asche wurde in der Weichsel verstreut. Es gibt kein Grab. Das Lager Plaszów wurde von der SS demontiert und ist heute weitgehend von der Stadt Krakau überbaut. Göth verschwand in der Anonymität der Geschichte, bis Steven Spielbergs Film „Schindlers Liste“ ihn 1993 zum globalen Sinnbild des Bösen machte.

 

Der Fall Göth beweist: Der Holocaust war nicht nur das Werk anonym bürokratischer Schreibtischtäter. Er wurde von initiativen Sadisten wie ihm befeuert, die die industrielle Vernichtung mit persönlicher Grausamkeit anreicherten. Sein Ende am polnischen Galgen markiert einen der ersten großen Kriegsverbrecherprozesse der Nachkriegszeit.

 

Die historische Bilanz ist vernichtend. Göth radikalisierte den Terror in Plaszów aus eigenem Antrieb. Er nutzte den bürokratischen Rahmen des NS-Staates für privaten Sadismus. Sein Prozess setzte einen entscheidenden Präzedenzfall: Die individuelle Schuld von Tätern ließ sich nicht in der kollektiven Maschinerie des Regimes auflösen.

 

Heute, Jahrzehnte später, steht sein Name für die erschreckende Bandbreite menschlicher Grausamkeit unter dem Deckmantel der Ideologie. Sein Schicksal erinnert daran, dass Gerechtigkeit, wenn auch spät und mühsam, ihre eigenen, unerbittlichen Wege findet. Die Geister von Plaszów sind nicht vergessen.